Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die
Versicherung den Beitrag erhöht. Das gleiche
gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen,
Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben
dann ein einmonatige Sonderkündigungsrecht
ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Beim Fahrzeugwechsel bzw. bei einer Neuzulassung
können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
die Versicherung wechseln.
Kündigung
im Schadensfall
Im Schadensfall ist der Wechsel der Versicherung
innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss
des Schadens möglich. Es spielt dabei keine
Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt
oder abgelehnt hat.
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